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Produkt zum Begriff Feiertage:


  • Feiertage
    Feiertage

    Jeder Urlaubstag ist ein Feiertag Enthaltene Leistungen: 4 x Übernachtung im individuellen Hotelzimmer, täglich Genießer-Frühstück für einen guten Start in den Tag, 3 x 4-Gang-Abendmenüs, 1 x Schlemmermenü, Wohlfühlen im SPA „Belle Etage“

    Preis: 432.00 € | Versand*: 0 €
  • Feiertage in den Bürgerstuben in Willingen
    Feiertage in den Bürgerstuben in Willingen

    Feiertage in Willingen - Ihre intensive AuszeitWillingen ist zu jeder Jahreszeit eine Reise wert - ganz gleich ob Sie Wandern, Wellness oder Erleben planen, die Bürgerstuben sind Ihr idealer Urlaubsort!Verbringen Sie ein paar entspannte oder lebhafte Feiertage - Ihr Kurzurlaub für Zwischendurch! Enthaltene Leistungen: 3 x Übernachtungen je Person, 3 x reichhaltiges Frühstück vom Buffet je Person, 3 x Abendessen im Rahmen der Halbpension je Person, inkl. Nutzung Schwimmbad & Saunabereich Inklusivleistung

    Preis: 339.00 € | Versand*: 0 €
  • Kurze Auszeit über die Feiertage
    Kurze Auszeit über die Feiertage

    Kurzurlaub 'Raus aus dem Alltag'.Verbringen Sie einige entspannte Tage im Landhotel und genießen Sie den herrlichen Blick über Mespelbrunn. Enthaltene Leistungen: 4 Tage / 3 Nächte mit reichhaltigem Frühstück, 1 x Begrüßung mit Müller's Hausaperitif, 3 Drei-Gang Menüs aus der regionalen Frischeküche, 1 x hausgemachte Marmelade als Abschiedsgeschenk, 1 x Flasche Mineralwasser Exquisit auf Ihrem Zimmer

    Preis: 309.00 € | Versand*: 0 €
  • Feiertage im Frühling - Ostern, Pfingsten & Co.
    Feiertage im Frühling - Ostern, Pfingsten & Co.

    Die Frühlingstage stehen vor der Türe. Ostern, Maifeiertag, Pfingsten und verlängerte Wochenenden sind die passende Gelegenheit, sich eine Auszeit in der südwestlichen Region Deutschlands zu gönnen. Enthaltene Leistungen: 3 x Übernachtung, 3 x Frühstück vom reichhaltigen Buffet, 1 x Begrüßungsgetränk am Abend, 2 x 3-gängige Verwöhn-Pension, 1 x gefüllter Leih-Picknick-Korb oder altern. ein 2-gängiges Abendmenü, Parken direkt am Hotel, WLAN, freie Gespräche ins deutsche Fest- und Mobilfunknetz, Kurtaxe / Konuskarte, Freie Fahrt mit dem ÖNV im mittleren und südlichen Schwarzwald, Freier Eintritt in Museen, Bädern und weiteren Einrichtungen im ZweiTälerLand

    Preis: 331.00 € | Versand*: 0 €
  • Was besagt das Arbeitsrecht zum Thema Feiertage?

    Das Arbeitsrecht regelt, dass Arbeitnehmer an gesetzlichen Feiertagen grundsätzlich von der Arbeit freigestellt sind und dennoch ihren Lohn erhalten. Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen Arbeitnehmer an Feiertagen arbeiten müssen, zum Beispiel in Branchen mit besonderen Arbeitszeiten oder in Notfällen. In solchen Fällen haben Arbeitnehmer Anspruch auf einen Ersatzruhetag oder eine angemessene Vergütung.

  • Bis wann Urlaubsanspruch Mutterschutz?

    Der Urlaubsanspruch während des Mutterschutzes besteht bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses. Das bedeutet, dass die werdende Mutter auch während des Mutterschutzes weiterhin Anspruch auf ihren gesetzlichen Urlaub hat. Dieser kann entweder vor Beginn des Mutterschutzes genommen werden oder auch nach der Rückkehr aus dem Mutterschutz. Es ist wichtig, dass der Urlaubsanspruch nicht verfällt und die Arbeitnehmerin ihn auch nach dem Mutterschutz noch geltend machen kann. Es empfiehlt sich daher, den Urlaub rechtzeitig zu planen und gegebenenfalls mit dem Arbeitgeber abzustimmen.

  • Hat man während Mutterschutz Urlaubsanspruch?

    Während des Mutterschutzes hat man grundsätzlich weiterhin Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub, der gesetzlich geregelt ist. Dieser Urlaubsanspruch kann jedoch je nach individueller Situation variieren, zum Beispiel wenn der Mutterschutz während des laufenden Urlaubs beginnt. Es ist wichtig, dass Arbeitnehmerinnen sich über ihre Rechte und Ansprüche während des Mutterschutzes informieren und gegebenenfalls mit ihrem Arbeitgeber klären. In jedem Fall sollte der Urlaubsanspruch während des Mutterschutzes nicht beeinträchtigt werden.

  • Hat man Urlaubsanspruch während Mutterschutz?

    Ja, während des Mutterschutzes hat man auch weiterhin Anspruch auf Urlaub. Der Urlaubsanspruch bleibt bestehen und kann auch während dieser Zeit genommen werden. Es ist wichtig, dass die Arbeitnehmerin dies mit ihrem Arbeitgeber rechtzeitig und transparent kommuniziert, um eventuelle Missverständnisse zu vermeiden. Der Urlaub kann sowohl vor als auch nach dem Mutterschutz genommen werden, je nach individueller Vereinbarung. Es ist ratsam, sich vorab über die genauen Regelungen und Möglichkeiten zu informieren, um den Urlaub optimal planen zu können.

Ähnliche Suchbegriffe für Feiertage:


  • Unternehmensinterne Rechtsberatung (Herles, Christian)
    Unternehmensinterne Rechtsberatung (Herles, Christian)

    Unternehmensinterne Rechtsberatung , Neben den klassischen Berufsfeldern Richterschaft und niedergelassene Anwaltschaft gehört die unternehmensbezogene Rechtsberatung zu den wichtigsten Tätigkeitsfeldern für Juristen. Dieser Band gibt einen praxisbezogenen Einstieg in dieses Arbeitsfeld. Zielsetzung ist ein Überblick über die Themenkreise, mit denen Unternehmensjuristen typischerweise befasst sind, wie diese einzuordnen sind und auf welche wesentlichen Gesichtspunkte es in der Praxis ankommt.  Dabei wird sowohl auf die unternehmensinternen Prozesse (z.B. Einbindung von Rechtsabteilungen, Reportinglinien, Hinweispflichten, Einbindung externer Rechtsanwälte oder interne Arbeitsabläufe durch Technologie) als auch auf die besonders praxisbezogenen Rechtsgebiete (z.B. Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, Geistiges Eigentum oder Datenschutz) eingegangen. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 1. Auflage 2022, Erscheinungsjahr: 20220510, Produktform: Kartoniert, Beilage: Buch, Autoren: Herles, Christian, Auflage: 22001, Auflage/Ausgabe: 1. Auflage 2022, Seitenzahl/Blattzahl: 251, Keyword: Compliance; Legal Tech; Rechtsabteilung; Syndikusrechtsanwalt; Unternehmensanwalt; Unternehmensinterne Rechtsberatung; Unternehmensjurist; Wirtschaftsjuristen; präventives Risikomanagement, Fachschema: Beratung / Rechtsberatung~Rechtsberatung - Rechtsberater~Unternehmensrecht~Handelsrecht~Wettbewerbsrecht - Wettbewerbssache, Warengruppe: HC/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Fachkategorie: Gesellschafts-, Handels- und Wettbewerbsrecht, allgemein, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Schäffer-Poeschel Verlag, Verlag: Schäffer-Poeschel Verlag, Verlag: Sch„ffer-Poeschel Verlag fr Wirtschaft ú Steuern ú Recht GmbH, Länge: 238, Breite: 169, Höhe: 17, Gewicht: 476, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, eBook EAN: 9783791054735 9783791054728, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0004, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,

    Preis: 49.95 € | Versand*: 0 €
  • Mehrtens, Gerhard: Arbeitsunfall und Berufskrankheit
    Mehrtens, Gerhard: Arbeitsunfall und Berufskrankheit

    Arbeitsunfall und Berufskrankheit , Der Schönberger/Mehrtens/Valentin "Arbeitsunfall und Berufskrankheit" setzt auch in seiner 10. Auflage bei der Beurteilung von Versicherungsfällen Maßstäbe: jede Menge Fakten und präzise Erläuterungen auf einem soliden Fundament medizinischer Erkenntnisse und rechtlicher Bewertung. Ob Gutachten, Verwaltungsentscheidung oder Urteil: Für die Bewertung jedes Einzelfalls werden alle dabei einschlägigen juristischen, medizinischen und verwaltungsbezogenen Aspekte anschaulich in den Blick genommen. Juristinnen und Juristen gibt er detaillierte Einblicke über alle wesentlichen medizinischen Erfahrungssätze. Begutachtende Ärztinnen und Ärzte erhalten viele Hinweise zu rechtlichen Hintergründen und den Anforderungen an medizinische Sachverständige. Entscheidungsträgern in der Sozialverwaltung ist er eine verlässliche und anerkannte Beurteilungshilfe. + Allgemeiner Teil: Arbeitsunfall, Berufskrankheit, Begutachtung, Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE): mit besonderen Schwerpunkten bei der Weiterentwicklung des Berufskrankheitenrechts. + Besonderer Teil: Nach Organsystemen gegliederte Erläuterung nahezu aller Berufskrankheiten mit Hinweisen zur differenzierten Beurteilung von Expositionen und Erkrankungen. - Krankheitsbilder, die als Verletzungsfolgen bei Arbeitsunfällen oder im Zusammenhang mit Berufskrankheiten bedeutsam sind - medizinisch und/oder juristisch klärungsbedürftige Fragen zu wichtigen Berufskrankheiten wie Muskel-Skelett-Erkrankungen, Krebserkrankungen, Haut- und Infektionskrankheiten einschl. COVID 19 sowie Atemwegserkrankungen - Entstehungsprozesse und Krankheitsverläufe, insb. als Ursachen der Krankheitsbilder in Betracht kommende Unfallverletzungen und sonstige arbeitsbedingte Expositionen - Aspekte von psychischen Reaktionen und Erkrankungen als Unfallfolgen - Kriterien und Empfehlungen für die Bemessung der Minderung der Erwerbsfähigkeit Mit vielen Abbildungen, Grafiken, Übersichten und Tabellen. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 198.00 € | Versand*: 0 €
  • Arbeitsrecht
    Arbeitsrecht

    Arbeitsrecht , Das Individualarbeitsrecht. Mit Tipps und Hinweisen für Betriebs- und Personalräte Vorteile auf einen Blick: Komplett in einem Band: Kommentierung zu den wichtigen Regelungen des Individualarbeitsrechts Praxistipps für Betriebs- und Personalräte mit Hinweisen zu den Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten Klar und gut verständlich erläutern die fachlich versierten Autorinnen und Autoren die wichtigen Regelungen des Individualarbeitsrechts - kompakt in einem Band. Die Kommentierungen haben stets die Arbeitnehmerposition und die Handlungsmöglichkeiten von Betriebsräten und Personalräten im Blick, unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung. Praxistipps für Betriebsräte und Personalräte und Hinweise auf deren Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte sind im Text optisch hervorgehoben. Gesetze und Rechtsprechung sind auf dem Stand Mai 2024. Neben den aktuellen Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), des Nachweisgesetzes (NachwG), des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) und weiteren gesetzlichen Neuerungen enthält der Kommentar eine Neukommentierung zum Hinweisgeberschutzgesetz. Auszug der kommentierten Gesetze Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Mindestlohngesetz (MiLoG) Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) Herausgeber: Dr. Peter Wedde, Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft an der Frankfurt University of Applied Sciences, wissenschaftlicher Leiter der Beratungsgesellschaft d+a consulting mit den Schwerpunkten Datenschutz, Kollektives Arbeitsrecht, Internetrecht und Technologieberatung. Autorinnen und Autoren: Sabrina Burkart, Rechtsanwältin, Hannover | Erika Fischer, Rechtsanwältin, Frankfurt am Main | Dr. Bettina Graue, Professorin der Hochschule Bremen für Recht in der Sozialen Arbeit | Dr. Eva Kocher, Professorin für Bürgerliches Recht, Europäisches und Deutsches Arbeitsrecht sowie Zivilverfahrensrecht an der Europa-Universität Viadrina, Frankfurt an der Oder | Thomas Lakies, Richter am ArbG Berlin | Astrid Paki, Vorsitzende Richterin am Hess. LAG a. D., Frankfurt am Main | Dr. Ralf Pieper, Professor für Sicherheits- und Qualitätsrecht an der Bergischen Universität Wuppertal | Claudia Schertel, Rechtsanwältin, Frankfurt am Main | Heike Schneppendahl, Rechtsanwältin, Bochum | Carsten Schuld, Rechtsanwalt, IG Metall-Bezirk Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf | Regina Steiner, Rechtsanwältin, Frankfurt am Main | Peter Voigt, Rechtsanwalt, Justiziar der IGBCE, Hannover | Dr. Reingard Zimmer, Professorin für deutsches, europäisches und internationales , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 94.00 € | Versand*: 0 €
  • BetrVG für den Betriebsrat
    BetrVG für den Betriebsrat

    BetrVG für den Betriebsrat , Das Betriebsverfassungsgesetz - klar, übersichtlich, verständlich. Für den Betriebsrat auf den Punkt gebracht Vorteile auf einen Blick: Leicht verständlich Mit anschaulichen Beispielen zu den Kernthemen Konzentriert auf die für Betriebsräte wichtigen Aspekte Der »Bachner« bietet die Kommentierung des gesamten BetrVG auf aktuellem Stand - mit besonderem Augenmerk auf Grundlagen und auf die Fragen, die sich dem Betriebsrat »im Tagesgeschäft« stellen. Die Autorinnen und Autoren sind ausgewiesene Arbeitsrechtler mit langjähriger Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Betriebsräten. Im Fokus der 5. Auflage stehen die Neuregelungen im BetrVG zur Betriebsratsvergütung und die aktuelle Rechtsprechung zu den Themen: Wahlanfechtung, Betriebsbegriff und Restmandat Mitbestimmung bei der Arbeitszeiterfassung und im Hinweisgeberschutzgesetz Mitbestimmung bei den Umkleidezeiten Kündigung wegen Äußerungen in einer privaten Chatgruppe Arbeit auf Abruf Versetzung Überstunden und Nachtarbeitszuschläge Datenschutz und Verwertungsverbot Herausgeber, Autorinnen und Autoren: Dr. Michael Bachner (Hrsg.), Fachanwalt für Arbeitsrecht, Frankfurt/Main; Peter Gerhardt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Frankfurt/Main; Hajo A. Köhler, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Oldenburg; Michael Merzhäuser, Rechtsanwalt, Berlin; Dr. Alexander Metz, Rechtsanwalt, Düsseldorf; Simone Rohs, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Düsseldorf; Anna-Lena Trümner, Rechtsanwältin, Oldenburg; Katharina Warczinski, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Berlin. Die Autorinnen und Autoren sind Anwälte oder Anwältinnen der auf die Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und deren Interessenvertretungen fokussierten Kanzlei Schwegler Rechtsanwälte. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 49.00 € | Versand*: 0 €
  • Hat ein Betriebsrat Ersatzmitglied Kündigungsschutz?

    Hat ein Betriebsrat Ersatzmitglied Kündigungsschutz? Ja, gemäß § 15 Abs. 1 KSchG genießen Ersatzmitglieder des Betriebsrats denselben Kündigungsschutz wie ordentliche Betriebsratsmitglieder. Das bedeutet, dass sie während ihrer Amtszeit und bis ein Jahr nach deren Ende nur unter bestimmten Voraussetzungen gekündigt werden dürfen. Dazu zählen beispielsweise eine Zustimmung des Betriebsrats oder die Genehmigung des Arbeitsgerichts. Somit sind Ersatzmitglieder vor einer möglichen Benachteiligung aufgrund ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Tätigkeit geschützt.

  • Welche Feiertage wurden in Bayern abgeschafft, seit es Feiertage gibt?

    In Bayern wurden seit der Einführung von Feiertagen keine Feiertage abgeschafft. Es gab jedoch Änderungen in Bezug auf die gesetzlichen Feiertage, wie beispielsweise die Einführung des Reformationstages als gesetzlichen Feiertag im Jahr 2018.

  • Warum sind die jüdischen Feiertage keine christlichen Feiertage?

    Die jüdischen Feiertage sind keine christlichen Feiertage, da sie auf unterschiedlichen religiösen Traditionen und Glaubensvorstellungen basieren. Das Judentum und das Christentum haben unterschiedliche religiöse Schriften, Rituale und Feiertage, die auf ihre jeweiligen Glaubensüberzeugungen ausgerichtet sind. Daher haben sie ihre eigenen spezifischen Feiertage, die in ihren jeweiligen religiösen Gemeinschaften gefeiert werden.

  • Ist es in Deutschland möglich, islamische Feiertage als gesetzliche Feiertage einzuführen?

    In Deutschland gibt es derzeit keine islamischen Feiertage, die als gesetzliche Feiertage anerkannt sind. Die Einführung solcher Feiertage wäre eine politische Entscheidung, die von verschiedenen Faktoren abhängt, wie zum Beispiel der Zusammensetzung der Bevölkerung und den politischen und gesellschaftlichen Diskussionen über religiöse Vielfalt. Es gibt jedoch bereits einige Bundesländer, die muslimischen Schülern an bestimmten Feiertagen frei geben.

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